Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Hans Hamann (Hammans Hans) von Dirmstein den dortigen Keller Werner Lebkuch (Lep-) nebst Schultheißen, Gericht und Einwohnern zu Dirmstein, mit Ausnahme der Priesterschaft und Freischöffen, am Freistuhl zu Neustadt im Sauerland (Nuwenstat im Suder Lande) [= Bergneustadt] beklagt hatte. Danach war Hamanns Bruder Jost bei ihm geblieben. Nachdem ihr Vater Hamann Hirt zu Dirmstein (Hirten Hammann) sich verschrieben hat, die Sache und Klage auf eigene Kosten abzustellen, bewilligt Kurfürst Philipp, auch für alle, denen er "ungeverlich mechtig" ist, den Brüdern freies und sicheres Geleit, um nach Dirmstein zurückzukehren und dort ihre Wohnung zu nehmen. Der Pfalzgraf verspricht weiter, die Brüder wegen der Angelegenheit aus der Sorge zu lassen, sofern sie wie ihr Vater eine Verschreibung darüber ausstellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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