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Der Ritter Reinbold von Staufenberg und sein Sohn Reinbold der Rüter, ein Edelknecht, belehnen Johann Herterich zu Oberkirch mit dem Gut zu Denninger zu einem rechten Erblehen gegen Zahlung eines Jahreszinses von 3 Ohmen Edelweins, 5 Ohmen Rotweins, 2 Ohmen "hünsches" Weins, 15 Schilling Pfennige, 3 Hühnern, 2 Kappen und 30 Eier, unter der Bedingung, dass es ihnen frei stehen soll, innerhalb der nächsten 2 Jahre die Erblehenseigenschaft des Gutes mit 20 Pfund Pfennigen wieder abzulösen und das Gut an sich zu ziehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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