Vaihingen an der Enz
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bü 7, 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bauernkrieg
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 1. Österreichische Regierung in Württemberg >> 1.1. Österreichische Regierung in Württemberg >> Berichte der Oberämter: Urach - Winnenden
Enthält:
10-11) Caspar Späth, Vogt zu Pforzheim, gibt dem Vogt Conrad Schenk von Winterstetten zu Vaihingen an der Enz Nachricht über den Anmarsch der Bauern von Durlach kommend, 10. April 1525
12-15) In vier weiteren Berichten wird der Regierung gemeldet, was man von Pforzheim und durch eigene Kundschafter von den Markgräflichen Bauern und den Haufen, die am Neckar heraufziehen erfahren hat und dass nach und ein Ort nach dem anderen von den Bauern überzogen wird. Am Ende wird von dem mörderischen Vorfall in Weinsberg Bericht erstattet und um Hilfe und Verstärkung der Besatzung gebeten, da sich die Stadt und das Schloss Vaihingen gegen eine so große Macht nicht lange wird halten können, 11./.18 (?) April 1525
16) Schultheiß und Magistrat wenden sich an das Kaiserliche Regiment zu Esslingen. Die von der Regierung zugesicherte Zusendung einer Mannschaft blieb aus. Von den Bauern wurden sie inzwischen aufgefordert, 60 wehrhafte Mann zuzuschicken. Sie baten um Zeitaufschub und sind sich nunmehr jeder Stunde eines Überfalls durch die Bauern gegenwärtig. Die Stadt bittet um Verhaltungsbefehl, 21. April 1525
17) Der Schultheiß von Vaihingen berichtet über die anbefohlene Festnahme des Pfarrers zu Schützingen. Dem Schultheiß wird von der Regierung aufgegeben, den Gefangenen nach Tübingen einzuliefern, 20. Mai 1525
18-19) Der Schultheiß berichtet über die gescheiterte Festnahme eines Vaihinger Bürgers, der in der Empörung als Kundschafter für den Bauernhaufen im Zabergäu tätig war. Der Beschuldigte flüchtete in die Kirche eines deutschherrischen Pfarrers, der ihn nicht herausgebe. Der Schlutheiß bittet um Verhaltungsbefehl, 21. - 24. Mai 1525
20) Der Schultheiß von Vaihingen bittet um Erlaubnis für seine Schwester zur Wiederkehr. Ihr Ehemann und Schwager des Schultheiß, Endress von Zimmern, war bei der Weinsberger Tat dabei gewesen. Er war mit Frau und Kindern des Landes verwiesen worden. Der Schwester wird gestattet, sich auf Wohlverhalten zu ihren Geschwistern zu begeben, 9. September 1525
10-11) Caspar Späth, Vogt zu Pforzheim, gibt dem Vogt Conrad Schenk von Winterstetten zu Vaihingen an der Enz Nachricht über den Anmarsch der Bauern von Durlach kommend, 10. April 1525
12-15) In vier weiteren Berichten wird der Regierung gemeldet, was man von Pforzheim und durch eigene Kundschafter von den Markgräflichen Bauern und den Haufen, die am Neckar heraufziehen erfahren hat und dass nach und ein Ort nach dem anderen von den Bauern überzogen wird. Am Ende wird von dem mörderischen Vorfall in Weinsberg Bericht erstattet und um Hilfe und Verstärkung der Besatzung gebeten, da sich die Stadt und das Schloss Vaihingen gegen eine so große Macht nicht lange wird halten können, 11./.18 (?) April 1525
16) Schultheiß und Magistrat wenden sich an das Kaiserliche Regiment zu Esslingen. Die von der Regierung zugesicherte Zusendung einer Mannschaft blieb aus. Von den Bauern wurden sie inzwischen aufgefordert, 60 wehrhafte Mann zuzuschicken. Sie baten um Zeitaufschub und sind sich nunmehr jeder Stunde eines Überfalls durch die Bauern gegenwärtig. Die Stadt bittet um Verhaltungsbefehl, 21. April 1525
17) Der Schultheiß von Vaihingen berichtet über die anbefohlene Festnahme des Pfarrers zu Schützingen. Dem Schultheiß wird von der Regierung aufgegeben, den Gefangenen nach Tübingen einzuliefern, 20. Mai 1525
18-19) Der Schultheiß berichtet über die gescheiterte Festnahme eines Vaihinger Bürgers, der in der Empörung als Kundschafter für den Bauernhaufen im Zabergäu tätig war. Der Beschuldigte flüchtete in die Kirche eines deutschherrischen Pfarrers, der ihn nicht herausgebe. Der Schlutheiß bittet um Verhaltungsbefehl, 21. - 24. Mai 1525
20) Der Schultheiß von Vaihingen bittet um Erlaubnis für seine Schwester zur Wiederkehr. Ihr Ehemann und Schwager des Schultheiß, Endress von Zimmern, war bei der Weinsberger Tat dabei gewesen. Er war mit Frau und Kindern des Landes verwiesen worden. Der Schwester wird gestattet, sich auf Wohlverhalten zu ihren Geschwistern zu begeben, 9. September 1525
Dokument
Schützingen, Pfarrer von
Späth, Caspar; Vogt zu Pforzheim
Winterstetten, Conrad Schenk von
Zimmern, Endress von
Baden
Durlach : Karlsruhe KA
Esslingen am Neckar ES
Neckar
Pforzheim PF
Schützingen : Illingen PF
Vaihingen an der Enz LB
Weinsberg HN; Bluttat
Zabergäu
Berichte der Oberämter: Urach - Winnenden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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