Erzbischof Hermann von Köln verwirft die, einseitig ohne seine Zustimmung verfaßte Ordnung der Stadt Andernach (vom 2. November 1495, Nr. 3528) und reformiert dieselbe, kraft eines Erkenntnisses des dortigen Baugerichts, wonach dem Erzbischof von Köln der weltliche Gerichtszwang zu Andernach ausschließlich zugestanden ist. Mitsiegler: 2) Domkapitel, 3) Stadt, 4) Friedrich Meyener, 5) Daniel Schillingh, 6) Christian Zecke, Schöffen. d. Sonntag nach Exaudi.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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