Fremdherrliche, später hannoversche Aktivlehnbriefe (Bestand)
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NLA HA, Cal. Or. 6a
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Fürstentum Calenberg >> 1.1.1 Urkunden >> 1.1.1.4 Innere Angelegenheiten >> 1.1.1.4.1 Allgemeines
1397-1851
Bestandsgeschichte: Der durch die Hochwasserkatastrophe von 1946 sehr schwer geschädigte Bestand wurde in der bisherigen Ordnung wieder aufgestellt und durch nachstehende Spezialübersicht der Benutzung wieder zugänglich gemacht.
Die alte Ordnung gliederte den Bestand nach Lehnsherren (A-L), einzelne dieser Abteilungen (C, D. E, G) weiter nach früheren bzw. Afterlehnsherren (röm. Buchstaben). Bei den Abteilungen D u. E war die Unterteilung aus den Archivsignaturen noch deutlich erkennbar; bei den Abteilungen C u. G wurden die Unterabteilungen, da sie aus den Signaturen nicht zu ersehen waren, neu durch eingeklammerte Ziffern bezeichnet. Innerhalb der Abteilungen bzw. Unterabteilungen folgt die Ordnung im Einzelnen dem Namensalphabet der Lehnsträger.
Die doppelte Unterteilung der Designationen erschwert die Übersichtlichkeit erheblich. Zur leichteren Benutzung wurde daher von dem HAG Huck ein Register der Lehnsherren und ein solches der Lehnsträger hergestellt, das der Übersicht am Schluß beigefügt ist.
Die Übersicht erschließt den Bestand soweit, dass außer Lehnsherrn u. Lehnsträger Aussteller der Urkunden (d. h. ob Lehnsherr od. Lehnsträger), Orte der Lehngüter und Jahr der Urk.-Ausstellung ersichtlich sind, soweit der Erhaltungszustand der Urkunden diese Angaben zuliess.
(...)
Verzeichnet Hannover im Dezember 1950 durch STAR a. D. Dr. Müller.
Bei der Neuverzeichnung und Einarbeitung in die Datenbank izn-AIDA Oktober-Dezember 2012 durch den Unterzeichnenden wurde der gesamte Bestand erneut bearbeitet, diesmal unter Zuhilfenahme der Quarzlampe. Die Erschließungstiefe der schwer geschädigten Stücke wurde dadurch erheblich gesteigert, auch wenn immer noch zahlreiche Totalverluste zu beklagen sind. Die Lesbarkeit der Wasserschäden wurde nach drei Kategorien bewertet: 1) 'Teilweise unleserlich' bedeutet, dass einzelne Worte, Zeilen oder Partien nicht erkennbar sind, der
Bestandsgeschichte: Gesamtkontext aber durchaus noch; 2) 'Weitgehend unleserlich' bedeutet, dass weite Teile des Textes nicht mehr entzifferbar sind, aber wesentliche Stellen bezüglich Personen und Orten noch aufscheinen und zumindest den Inhalt der Urkunde erkennen lassen; 3) 'Vollständig unleserlich' bedeutet genau das, außer einzelnen Buchstaben oder Worten ist der Kontext verloren, evtl. Informationen wurden vom Rückvermerk oder zufällig beiliegenden Dokumenten (alte Umschläge, Notizzettel) entnommen. Bei der Kategorie 1) ist eine Ablichtung der Urkunde zur heimischen Auswertung durchaus noch sinnvoll, bei 2) nur in beschränktem Maße, bei 3) überhaupt nicht.
Der Bestand wurde bereichert durch das Wiederauffinden von zwei als 'fehlend' bezeichneten Stücken und die Einarbeitung etwa eines halben Dutzend weiterer, die zwar eine Signatur hatten, aber noch nicht im Findbuch eingetragen waren. In einigen wenigen Fällen ergaben sich neue Nummern durch die Trennung mehrerer Stücke in einem Umschlag. Der gesamte Bestand wurde unter Aufhebung der alten Abteilungen von Nr. 1 - 654 durchgezählt.
Pattensen, im Dezember 2012
gez. Uwe
Bestandsgeschichte: Hager
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die alte Ordnung gliederte den Bestand nach Lehnsherren (A-L), einzelne dieser Abteilungen (C, D. E, G) weiter nach früheren bzw. Afterlehnsherren (röm. Buchstaben). Bei den Abteilungen D u. E war die Unterteilung aus den Archivsignaturen noch deutlich erkennbar; bei den Abteilungen C u. G wurden die Unterabteilungen, da sie aus den Signaturen nicht zu ersehen waren, neu durch eingeklammerte Ziffern bezeichnet. Innerhalb der Abteilungen bzw. Unterabteilungen folgt die Ordnung im Einzelnen dem Namensalphabet der Lehnsträger.
Die doppelte Unterteilung der Designationen erschwert die Übersichtlichkeit erheblich. Zur leichteren Benutzung wurde daher von dem HAG Huck ein Register der Lehnsherren und ein solches der Lehnsträger hergestellt, das der Übersicht am Schluß beigefügt ist.
Die Übersicht erschließt den Bestand soweit, dass außer Lehnsherrn u. Lehnsträger Aussteller der Urkunden (d. h. ob Lehnsherr od. Lehnsträger), Orte der Lehngüter und Jahr der Urk.-Ausstellung ersichtlich sind, soweit der Erhaltungszustand der Urkunden diese Angaben zuliess.
(...)
Verzeichnet Hannover im Dezember 1950 durch STAR a. D. Dr. Müller.
Bei der Neuverzeichnung und Einarbeitung in die Datenbank izn-AIDA Oktober-Dezember 2012 durch den Unterzeichnenden wurde der gesamte Bestand erneut bearbeitet, diesmal unter Zuhilfenahme der Quarzlampe. Die Erschließungstiefe der schwer geschädigten Stücke wurde dadurch erheblich gesteigert, auch wenn immer noch zahlreiche Totalverluste zu beklagen sind. Die Lesbarkeit der Wasserschäden wurde nach drei Kategorien bewertet: 1) 'Teilweise unleserlich' bedeutet, dass einzelne Worte, Zeilen oder Partien nicht erkennbar sind, der
Bestandsgeschichte: Gesamtkontext aber durchaus noch; 2) 'Weitgehend unleserlich' bedeutet, dass weite Teile des Textes nicht mehr entzifferbar sind, aber wesentliche Stellen bezüglich Personen und Orten noch aufscheinen und zumindest den Inhalt der Urkunde erkennen lassen; 3) 'Vollständig unleserlich' bedeutet genau das, außer einzelnen Buchstaben oder Worten ist der Kontext verloren, evtl. Informationen wurden vom Rückvermerk oder zufällig beiliegenden Dokumenten (alte Umschläge, Notizzettel) entnommen. Bei der Kategorie 1) ist eine Ablichtung der Urkunde zur heimischen Auswertung durchaus noch sinnvoll, bei 2) nur in beschränktem Maße, bei 3) überhaupt nicht.
Der Bestand wurde bereichert durch das Wiederauffinden von zwei als 'fehlend' bezeichneten Stücken und die Einarbeitung etwa eines halben Dutzend weiterer, die zwar eine Signatur hatten, aber noch nicht im Findbuch eingetragen waren. In einigen wenigen Fällen ergaben sich neue Nummern durch die Trennung mehrerer Stücke in einem Umschlag. Der gesamte Bestand wurde unter Aufhebung der alten Abteilungen von Nr. 1 - 654 durchgezählt.
Pattensen, im Dezember 2012
gez. Uwe
Bestandsgeschichte: Hager
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ