Paul Lang, Anwalt in Hörvelsingen [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm Propst, Dekan und Kapitel des Stifts St. Cyriakus in Wiesensteig [Lkr. Göppingen] 100 Gulden geliehen haben. Er verpflichtet sich, ihnen dieses Darlehen spätestens ein Vierteljahr nach erfolgter Aufkündigung zurückzuzahlen und solange jedes Jahr davon 5 Gulden als Zins an das Stift zu entrichten. Dafür hat er dem Stift seine Selde in Hörvelsingen, zu der Haus, Stadel und Garten sowie ein Gemeinderecht gehören, als Pfand eingesetzt. Die Selde ist der Heiligenpflege in Hörvelsingen zinspflichtig und dem Magistrat der Stadt Ulm mit hoher und niederer Obrigkeit unterworfen. Bei Säumnissen in der Bezahlung des Zinses und der Rückzahlung des Darlehens kann sich das Stift an der Selde schadlos halten.