Kaiser Karl V. verleiht den Bürgermeistern und dem Rat der Stadt Nurmberg durch ihren Abgesandten Sebold Haller als Lehenträger alle Erze und Bergwerksgerechtigkeiten, wie Gold, Silber, Kupfer, Quecksilber, Zinn, Wismut, Blei, Eisen, Stahl, Witriol, Salz, so in ihren Landen und Herrschaften auf ihrem oder ihrer Bürger und Untertanen Grund und Boden gesunden werden mögen, zu rechtem kaiserlichen Reichslehen.

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Staatsarchiv Nürnberg