Heinz Brendlin der Junge von Notzingen, im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gelegen, jedoch auf Fürbitte freigelassen, schwört U. und verspricht, nur mit freundlichem Recht gegen diejenigen, welche den Herzog vertreten, vorzugehen und Ansprüche gegen dieselben nur an den für sie zuständigen Gerichten geltend zu machen. Bürgen mit 100 fl: sein Vater Heinz Brendlin der Alte, Palle Schäffer von Ämdun [Ohmden] und Heinz Hürnner von Wellingen [Gem. Notzingen].

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner