Anspruch auf Befreiung von der Forderung der Appellaten nach 4880 Rtlr. und Aufhebung der deshalb erfolgten Immission der Appellaten in Güter des Appellanten im Amt Mettmann. Krümmel hatte auf die Klage der Appellaten in Düsseldorf angegeben, daß er „als ein Ertz Stifft Cöllnischer Land Cavalier“ sich nicht in Düsseldorf einlassen werde. Er sei zu diesem Zeitpunkt auch nur im kölnischen, nicht aber im jül.-berg. Territorium begütert gewesen. Ende März 1736 seien ihm dann durch den Tod des Herrn von Bawir verschiedene Güter zu Erkrath und Mettmann im Wert von 20000 bis 30000 Rtlr. „iure revolutionis“ zugefallen. Darauf hatten die Appellaten am 23. November 1736 beim Amtmann von Mettmann ein Urteil vom 2. September 1671 in Sachen Petrus von Berg ./. Anna Agnes von Weiß verwitwete Büchel vorgelegt, in welchem ihnen die 4880 Rtlr. zugesprochen wurden, und sie beantragten die Taxierung und die Einziehung der Güter. Krümmel wird verklagt, weil er als Enkel der verurteilten Anna Agnes deren Erbe ist. Das RKG wies die Appellation am 23. Dezember 1749 kostenpflichtig ab.