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Hertnid von der Tann bekundet für sich und seine Ehefrau
Margarete (Grete), dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von
Johann [von Merlau],...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1411-1420
1413 April 16
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegebn ist in jare und in tage als vorgeschribn sted
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hertnid von der Tann bekundet für sich und seine Ehefrau Margarete (Grete), dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und dem Konvent von Fulda über ihren Teil an der Burg Wehrda [Altwehrda, bei Haunetal] erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1413 April 16: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda bekunden, dass Hertnid von der Tann als ihr Marschall und Amtmann in Rockenstuhl Rechnung gelegt hat und sie ihm für Schaden und Unkosten 200 Gulden schulden. Dafür haben sie ihm und seiner Ehefrau ihren Teil der Burg Wehrda mit allem Zubehör an Leuten und Gericht verpfändet. Der Abt nimmt das Öffnungsrecht, die Folge und die Viehbede aus. Der Wiederkauf ist jährlich an Kathedra Petri [Februar 22] mit vierteljährlicher vorheriger Ankündigung für 200 Gulden möglich. Auch die von der Tann können den Wiederkauf zu Kathedra Petri mit vierteljährlicher vorheriger Ankündigung verlangen. Sind Abt und Konvent nicht zahlungsfähig, können die Käufer dann die halbe Burg an einen ihrer Genossen, der fuldischer Lehnsmann ist, für 200 Gulden verpfänden. Der neue Pfandnehmer soll eine Urkunde darüber erhalten und die Einhaltung der bisherigen Rechte beschwören. Sind die Äcker zum Zeitpunkt des Wiederkaufs bestellt, steht der Ernte den Pfandnehmern zu. Siegelankündigung des Abts und des Konvents. (Datum anno Domini M° CCCC° XIII° uffe den Palmetag). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hertnid von der Tann, [Abt Johann]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 126v-127r
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.