Zwischen Franz Konrad Hoffwardt von Kirchheim zu Münzesheim, Eberhard von und zu Gemmingen und Johann Pleickard Landschad von Steinach zu Gondelsheim als reichskammergerichtlich bestellten Vormündern der Brüder Friedrich und Reinhard von Gemmingen, Söhne des verstorbenen Pleickard, einerseits und Jakob von Gültlingen zu Deufringen, Obervogt zu Schorndorf, in Vertretung seiner Schwester Anna Maria von Gemmingen, geb. von Gültlingen, Witwe des Wolf Philipp von Gemmingen, andererseits wird eine Einigung getroffen wegen Anna Marias Ansprüchen auf die von Wolf Philipp hinterlassene Fahrhabe, die aufgrund des Testaments von Wolf Philipps erster verstorbener Frau Margarethe von Remchingen im Besitz der Brüder von Sternenfels ist. Anna Maria wird Schadloshaltung gegenüber Wolf Philipps Schuldgläubigern zugesichert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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