Vertrag vom 26. Juli/28. Okt. 1849 mit dem Regimentsarzt Dr. Kops in Berlin über die Ablösung der ihm als Besitzer des Gutes Johannisthal zustehenden Holz- und Weideberechtigung durch Überlassung von 32 Morgen 150 Quadratruten Forstland zu erbpachtlichen Rechten und 16 Morgen Forstland zum freien Ei

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