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Nebenvergleich zu dem zwischen den Söhnen des Herzogs August von Sachsen-Weißenfels am 23. Juli 1680 getroffenen Erbvergleich zwischen Herzog Johann Adolph und Prinz Christian, kraft dessen der Herzog das Deputatgeld seines Bruders von 5000 Guldgen jährlich um 1714 Gulden erhöht.

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Sächsisches Staatsarchiv
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