Johann [I.], Bischof von Meißen, übereignet dem Domkapitel mit Zustimmung des Dompropstes Albrecht Knut, des Domdechanten Dietrich von Goch und des ganzen Kapitels vier Hufen in Coswig (Kossewik), von denen die Zinspflichtigen Nikolaus Winkeler, Nikolaus Windische, Kela Jacobynne, Henschil Hermanni, Peter bei der Quelle (Petrus apud fontem), Henschil, Schwiegersohn (gener) des Jakob, und Henschil Winkeler unterschiedlich große Anteile besitzen. Pro Hufe sind jährlich zu Martini ein Scheffel Weizen, zwei Scheffel Roggen und ein Scheffel Hafer nach Dresdener Maß sowie acht Heller Zinse fällig. Diese Güter hatte Siegfried, bischöflicher Kaplan und Vikar zu Meißen, für zehn Schock [Groschen] je Hufe von Nikolaus gen. Gast erworben, der sein Lehen darüber danach vor dem Aussteller als seinem Lehnsherren aufgelassen hatte. Zu Lebzeiten sollen die Zinse an oben genannten Siegfried fallen. Nach seinem Tod werden sie in genau festgelegter Weise zu dessen Jahrgedächtnis bestimmt. - Siegel des Bischofs und des Domkapitels angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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