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Vertrag, durch Vermittlung von fünf Schiedsfreunden abgeschlossen zwischen den Brüdern Georg Ludwig und Erkinger v. Seinsheim zu Hohenkottenheim, dann Hans v. Giech zu Bischberg ("Byßberg"), wonach Letzterer sich verpflichtete, Erstgenannten den halben Teil am Dorf Unternbreit (= Marktbreit) cum appertinentiis, dann die seinsheimischen Stammgüter und Gefälle zu Martinsheim, Obernbreit, Segnitz und Enheim nebst der auf dem Rügerieth versicherten Forderung von 600 fl gegen eine zu Petri Stuhlfeier 1555 zahlbare, eventuell von da mit jährlich 50 fl zu verzinsende Abfindungssumme von 1000 fl abzutreten.

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Staatsarchiv Nürnberg
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