Joest Graf zu Holstein-Schauenburg, Herr zu Gemen, erlaubt seinen Eigenhörigen Johan und Trinen ten Oldenhave, von Albert Smit und Johan Schomecher zu Weseke Geld zu leihen, womit sie von Schulten Praestinck eine Wiese bei dem Osseler einlösen wollen, wofür den Entleihern ein Stück Land gt. Honacker, das zum Erbe Oldenhave gehört, verpfändet wird. Siegelank. des Grafen. am tage Georgii

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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