"Cantstatt. Ernewerung über die Geistl. Verwaltungsgefäll daselbsten. Tom. 1."
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/18 Bd. 59
A 461/7 Nr. 751
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/18 Geistliche Lagerbücher: GV Cannstatt
Geistliche Lagerbücher: GV Cannstatt >> 1. Bände
1700, Nachträge bis 1761
Renovationsbefehl durch Herzog Eberhard Ludwig.
Weg- und Brückenzoll - Bodenwein von teiligen Weingärten - Weinzehnt aus Novalien - Kollatur und Lehenschaft - der Geistlichen Verwaltung Cannstatt eigene Güter - ewig unablösige Hellerzinse - ewig ablösiger Urbar Leihungs- und Lösungszins - nicht jährliches Geld für Fruchtzehnten - jährlich und ewig unablösige Gültfrüchten - nicht jährliche Landachtfrüchte nach der Zelg - teilige Güter - ewig unablösiger Bodenwein - ewig unablösiges Geflügel.
Notizen:
Vermerk über einen eingetauschten Zins: Bl. 96v.
Vermerk über abweichende Verzeichnung im alten Lagerbuch: Bl. 115v, 128, 336.
Vermerk über Hühnerzins aus einem Haus: Bl. 125v.
Vermerk über einen Ackertausch: Bl. 265v.
Vermerk über einen Hauszins für die bebenhäusische Pflege Stuttgart: Bl. 382.
Reskripte:
Renovationsbefehl 1700: Bl. 7.
Brückenzoll zu Cannstatt 1569: Bl. 30.
Hofstattplatz beim Diakonatshaus zu Cannstatt 1701: Bl. 55v.
Gütertausch 1716: Bl. 266v.
Gültablösung 1749: Bl. 353.
Zehntkauf 1599: Bl. 375.
Urkundenabschriften:
U 11: 1484 Juli 11, Bl. 18 ff.
U 19: 1532 April 22, Bl. 27 ff.
U 12: 1503 Mai 25, Bl. 32v ff.
U 24: 1570 September 13, Bl. 37 ff.
U 27: 1701 September 5, Bl. 57 f.
Weg- und Brückenzoll - Bodenwein von teiligen Weingärten - Weinzehnt aus Novalien - Kollatur und Lehenschaft - der Geistlichen Verwaltung Cannstatt eigene Güter - ewig unablösige Hellerzinse - ewig ablösiger Urbar Leihungs- und Lösungszins - nicht jährliches Geld für Fruchtzehnten - jährlich und ewig unablösige Gültfrüchten - nicht jährliche Landachtfrüchte nach der Zelg - teilige Güter - ewig unablösiger Bodenwein - ewig unablösiges Geflügel.
Notizen:
Vermerk über einen eingetauschten Zins: Bl. 96v.
Vermerk über abweichende Verzeichnung im alten Lagerbuch: Bl. 115v, 128, 336.
Vermerk über Hühnerzins aus einem Haus: Bl. 125v.
Vermerk über einen Ackertausch: Bl. 265v.
Vermerk über einen Hauszins für die bebenhäusische Pflege Stuttgart: Bl. 382.
Reskripte:
Renovationsbefehl 1700: Bl. 7.
Brückenzoll zu Cannstatt 1569: Bl. 30.
Hofstattplatz beim Diakonatshaus zu Cannstatt 1701: Bl. 55v.
Gütertausch 1716: Bl. 266v.
Gültablösung 1749: Bl. 353.
Zehntkauf 1599: Bl. 375.
Urkundenabschriften:
U 11: 1484 Juli 11, Bl. 18 ff.
U 19: 1532 April 22, Bl. 27 ff.
U 12: 1503 Mai 25, Bl. 32v ff.
U 24: 1570 September 13, Bl. 37 ff.
U 27: 1701 September 5, Bl. 57 f.
406 Bl.
Folio (Höhe x Breite)
Amtsbücher, Register und Grundbücher
Genetische Stufe: Reinschrift
Schreiber/Renovator/Rechner: Georg Conrad Hagen, beeidigter Renovator
Einband: geprägter Ledereinband über Holzdeckeln, von den 2 Metallschließen 1 abgegangen
Schreiber/Renovator/Rechner: Georg Conrad Hagen, beeidigter Renovator
Einband: geprägter Ledereinband über Holzdeckeln, von den 2 Metallschließen 1 abgegangen
Bad Cannstatt : Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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