Hanns Epp von der Neuenburg, gef., weil er gesagt haben soll, Herzog Ulrich sei ein Tyrann und möge das Recht nicht leiden, wenn man wolle, so möchte man ihn für einen Mörder nehmen, deshalb peinlich angeklagt und zu ewigem Gefängnis verurteilt, jedoch auf die Fürbitten seiner Freundschaft wieder freigelassen, verspricht unter Eid, 2000 fl an die Rentkammer in Stuttgart zu bezahlen und zwar 1000 fl in einem Monat, die restlichen 100 fl von Ausgang des nächsten Monats über ein Jahr, laut einem besonders ausgefertigten Schuldbrief, ferner auf Lebenszeit in der Stadt Neuenbürg zu bleiben, keine offenen Zechen und Bäder zu besuchen und sich wohl zu verhalten, und schwört U. Bürgen (um 1000 fl): Martin Epp, sesshaft zu Dornstetten, Bastian Epp, sesshaft zu Bönnigheim (Binnigkheim), (Brüder), Georg Epp, sesshaft zu Dornstetten (Sohn) und Veit Beg, sesshaft zu Herrenberg (Schwiegersohn). Beilage: 1 Copie dieser Urkunde Pap.; Libell, 4 Bl.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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