Michael Stümpfle, Wirt und Gastgeber zu Attenhofen (Athenhoffen), als Vater, und seine eheliche Hausfrau Margaretha Wannin als Stiefmutter der Jungfrau Anna Stümpflin (Tochter aus des Vaters 1. Ehe mit der + Magdalena Nusserin) schließen mit Mutter Maria Felicitas und dem Konvent des Jungfrauenklosters Maria der Engeln zu Oberwarthausen in Gegenwart der Helfmutter und des Leopold Nusser, Kanonikus zu Marchtal eine Abrede über die Aufnahme ihrer Tochter: 1) verpflichten sich die Eltern, als Aussteuer und Heiratsgut 900 fl zu zahlen, und zwar 300 fl bei der Einkleidung, 600 fl bei der Profession, und diese Summe, sofern sie nicht bei der gräfl. Fuggerischen Herrschaft zu Weißenhorn im Oberamt Pfaffenhofen termingerecht hinterlegt wird, mit 5% unter gleichzeitiger Verschreibung eines Unterpfands zu verzinsen; 2) - 5) werden die in das Kloster einzubringenden Möbel-, Wäsche- und Kleidungsstücke im eizelnen genannt; 6) dem Guardian zu Ehingen sind für seine Mühewaltung bei der Einkleidung und Profession je 1 Spezies-Dukaten, dem Kloster für den Vermählungsring 3 fl zu zahlen; 7) sowohl bei der Investitur wie bei der Profession ist das Hochzeitsmahl ohne Kosten für das Kloster von den Eltern auszurichten; 8) beim Ausscheiden der Tochter vor der Profession soll den Eltern - bis auf das bedingte Kostgeld - alles Eingebrachte, und was sie an barem Geld vor der Profession erlegt, zurückgegeben werden.