Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Prozeßkosten
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 2371
Wismar O 28 (W O 1 n. 28)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
(1744) 10.04.1744-29.04.1744
Kläger: (2) Sophia Charlotte Fagerström namens ihrer Kinderfrau Liese Wehberg
Beklagter: Jochim Hinrich Oldenburg
Fallbeschreibung: Da Bekl. seine angekündigte Appellation gegen ein Ratsgerichtsurteil in einem Injurienprozeß hat verfallen lassen (Nr. 2370), bittet die Kl.in, Bekl. zur Bezahlung der Unkosten zu verurteilen, die sie auf 3 Rtlr 20 s beziffert. Das Tribunal verurteilt den Bekl. am 13.04. dazu, die auf 8 Mk. 10 s moderierten Unkosten binnen 14 Tagen bei Strafandrohung an Kl.in zu bezahlen. Der Bekl. bestreitet am 25.04., daß die Einbeziehung des Tribunals durch die Kl.in mit einem Mandatum coarctativum sinnvoll war und bittet, ihm die Kostenerstattung zu erlassen. Das Tribunal bestätigt am 28.04.1744 sein gefälltes Urteil.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1744
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung der Unkosten der Kl.in vom 02.03.1744
Beklagter: Jochim Hinrich Oldenburg
Fallbeschreibung: Da Bekl. seine angekündigte Appellation gegen ein Ratsgerichtsurteil in einem Injurienprozeß hat verfallen lassen (Nr. 2370), bittet die Kl.in, Bekl. zur Bezahlung der Unkosten zu verurteilen, die sie auf 3 Rtlr 20 s beziffert. Das Tribunal verurteilt den Bekl. am 13.04. dazu, die auf 8 Mk. 10 s moderierten Unkosten binnen 14 Tagen bei Strafandrohung an Kl.in zu bezahlen. Der Bekl. bestreitet am 25.04., daß die Einbeziehung des Tribunals durch die Kl.in mit einem Mandatum coarctativum sinnvoll war und bittet, ihm die Kostenerstattung zu erlassen. Das Tribunal bestätigt am 28.04.1744 sein gefälltes Urteil.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1744
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung der Unkosten der Kl.in vom 02.03.1744
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ