Hans von Seckendorf, Ritter, genannt von Johsperg, beurkundet seinen Vergleich mit Gerlach und Gottfried von Hohenloch, Gebr., über ihre bisherigen Streitigkeiten, insbesondere wegen des Briefes, der "zu Nürnberg in Kumer liegt und helt von Kaiser Karl selig und König Wentzlaw", der da sagt 4400 fl. alle Jahre do vor ze gült. Dieser Brief soll Gerlach von Hohenloch und seinen Erben folgen und alle die Briefe, die der Austeller dem Hans von Sawenshein zu Seburg übergeben hat, sollen dem Gerlach von Hohenloch wieder ausgefolgt werden. Nur der Brief, den der Aussteller von Gerlach von Hohenloch hat und der über 1000 fl. lautet, soll ausgenommen sein.