Kaiser Friedrich II. nimmt das Kloster Rot in seinen Schirm und bestätigt alle ihm gemachten Schenkungen. Ferner übergibt er um seines Seelenheils willen das Erblehen zu Tannheim. Falls jemand dem Kloster Schaden zufügt, soll er dem Truchseß oder anderen Richtern königlicher Gewalt angezeigt werden. Gegeben zu Ulm, am 20. Tag des Brachats. Vermutlich Fälschung. Kopie Papier

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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