Johann Friedrich von Alvensleben, Braunschweig-Wolfenbüttelscher Hofrat, Kurbrandenburgischer, dann auch Königlich Preußischer Geheimer Rat, und sein Bruder Carl August von Alvensleben, Braunschweig-Hannoverscher Hofmeister und Assessor, beide Erben des Ludolf von Alvensleben, Herr auf Neugattersleben (Beklagte). Catharina Margaretha von Löben, verwitwete von Pfuhl (Kläger), Herrin auf Groß Salza (Schönebeck-Salzelmen), ab 1704 ihre Erben: Adam Heinrich von Pfuhl in Vormundschaft Curdt Christoph von Pfuhl, Jobst Albrecht von Welchhausen für seine Frau, Anna Catharina, geboren von Pfuhl, Georg Friedrich von Geringen für seine Frau, Helena Margaretha, geboren von Pfuhl, Politta Sophia, verwitwete von Berby, geboren von Pfuhl, und Johann Casimir von der Schulenburg für seine Frau, Catharina Margaretha, geboren von Pfuhl
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Johann Friedrich von Alvensleben, Braunschweig-Wolfenbüttelscher Hofrat, Kurbrandenburgischer, dann auch Königlich Preußischer Geheimer Rat, und sein Bruder Carl August von Alvensleben, Braunschweig-Hannoverscher Hofmeister und Assessor, beide Erben des Ludolf von Alvensleben, Herr auf Neugattersleben (Beklagte). Catharina Margaretha von Löben, verwitwete von Pfuhl (Kläger), Herrin auf Groß Salza (Schönebeck-Salzelmen), ab 1704 ihre Erben: Adam Heinrich von Pfuhl in Vormundschaft Curdt Christoph von Pfuhl, Jobst Albrecht von Welchhausen für seine Frau, Anna Catharina, geboren von Pfuhl, Georg Friedrich von Geringen für seine Frau, Helena Margaretha, geboren von Pfuhl, Politta Sophia, verwitwete von Berby, geboren von Pfuhl, und Johann Casimir von der Schulenburg für seine Frau, Catharina Margaretha, geboren von Pfuhl
A 53, A Nr. 23 (Benutzungsort: Wernigerode)
Registratursignatur: A 756
A 53 (Benutzungsort: Wernigerode) Reichskammergericht zu Wetzlar
Reichskammergericht zu Wetzlar >> 01. Prozesse Buchstabe A
1680 - 1747
Enthält: appellationi apostoli reverentialis sub solito praejudico
Der Streit ging um die Sequestration des Alvenslebenschen Rittergutes Randau bei Magdeburg sowie der Immittierung der Witwe von Pfuhl auf dasselbige. 1619 heiratete Otto Busse von Alvensleben, Herr auf Neugattersleben und Glöthe, Hyppolita Emerentia von Börstel, deren Mitgift (rund 14.000 Reichstaler) den Ehemann und seinen Bruder Andreas vor dem Ruin rettete. Der Ehevertrag beließ die Gelder den Alvensleben aber nur, wenn aus dieser Ehe männliche Nachkommen erwuchsen. 1632 kam Otto Busse von Alvensleben bei der Verteidigung Magdeburgs ums Leben, ohne Kinder zu hinterlassen. Bis 1634 heiratete dessen Witwe den Wolff Christoph von Löben, mit dem sie zwei Kinder hatte, Adam Günther und Catharina Margaretha, später verheiratet mit Gustav Adolf von Pfuhl und danach mit Albrecht Heinrich von Welchhausen. Nachdem die Erben der Hyppolita Emerentia von Börstel (gestorben 1672) ihre Ansprüche bei den Erben der Brüder Otto Busse und Andreas von Alvensleben anmeldeten, führte ein komplizierter Rechtsstreit 1680 und 1685 zu zwei Vergleichen. Nach dem Tod von zwei der damaligen Vertragspartner, den Brüdern Christian Ernst und Gebhardt von Alvensleben, die die Ansprüche teilweise erfüllten, standen noch 7.000 Taler aus. Zur Schuldentilgung klagte die Witwe von Pfuhl gegen den kinderlosen Ludolf von Alvensleben, Herrn auf Neugattersleben, zur Erlangung seines Gutes Randau. Dessen designierte Erben, die Brüder Johann Friedrich und Carl August von Alvensleben, erkannten zwar die Schulden an, versuchten aber die Enteignung zu Verhindern. Sie hatten vor dem Reichskammergericht den Erfolg, daß zur Schuldentilgung Randau und Neugattersleben an die Witwe von Pfuhl bzw. ihre Erben vorübergehend bis 1715 zur Nutzung übergeben werden mußten, dann aber in den Familienbesitz zurückgingen.
Der Streit ging um die Sequestration des Alvenslebenschen Rittergutes Randau bei Magdeburg sowie der Immittierung der Witwe von Pfuhl auf dasselbige. 1619 heiratete Otto Busse von Alvensleben, Herr auf Neugattersleben und Glöthe, Hyppolita Emerentia von Börstel, deren Mitgift (rund 14.000 Reichstaler) den Ehemann und seinen Bruder Andreas vor dem Ruin rettete. Der Ehevertrag beließ die Gelder den Alvensleben aber nur, wenn aus dieser Ehe männliche Nachkommen erwuchsen. 1632 kam Otto Busse von Alvensleben bei der Verteidigung Magdeburgs ums Leben, ohne Kinder zu hinterlassen. Bis 1634 heiratete dessen Witwe den Wolff Christoph von Löben, mit dem sie zwei Kinder hatte, Adam Günther und Catharina Margaretha, später verheiratet mit Gustav Adolf von Pfuhl und danach mit Albrecht Heinrich von Welchhausen. Nachdem die Erben der Hyppolita Emerentia von Börstel (gestorben 1672) ihre Ansprüche bei den Erben der Brüder Otto Busse und Andreas von Alvensleben anmeldeten, führte ein komplizierter Rechtsstreit 1680 und 1685 zu zwei Vergleichen. Nach dem Tod von zwei der damaligen Vertragspartner, den Brüdern Christian Ernst und Gebhardt von Alvensleben, die die Ansprüche teilweise erfüllten, standen noch 7.000 Taler aus. Zur Schuldentilgung klagte die Witwe von Pfuhl gegen den kinderlosen Ludolf von Alvensleben, Herrn auf Neugattersleben, zur Erlangung seines Gutes Randau. Dessen designierte Erben, die Brüder Johann Friedrich und Carl August von Alvensleben, erkannten zwar die Schulden an, versuchten aber die Enteignung zu Verhindern. Sie hatten vor dem Reichskammergericht den Erfolg, daß zur Schuldentilgung Randau und Neugattersleben an die Witwe von Pfuhl bzw. ihre Erben vorübergehend bis 1715 zur Nutzung übergeben werden mußten, dann aber in den Familienbesitz zurückgingen.
Reichskammergericht
6 cm
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:32 MESZ
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