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Der Ritter Kraft von Hatzfeld (Haystveld) der Junge bekundet: Er hat von der Äbtissin von Essen den Hof zu Fronhausen (-husen) mit allem Zubehör auf 8 Jahre nach der Stiftsgewohnheit erhalten, soll ihn wahren und schützen und alljährlich zu Martini auf eigene Kosten die althergebrachte Pacht von 20 Mark eines zu Marburg (Marpurch) gängigen Pagaments nach Essen bringen. Weitere Aufwendungen für den Hof dürfen er und seine Erben der Äbtissin und ihrem Stift nicht berechnen. Nach 8 Jahren erlischt jegl-icher Anspruch. Wenn er unterdessen stirbt, haben seine Erben keinen Anspruch. Er darf weder den Hof noch ein eingehöriges Gut oder Recht veräußern oder verpfänden. - Es siegelt der Aussteller. Gegheven in den iare uns heren na syner geburt do men scref 1353 op sente Andreys dagh des heyligen apostels.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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