Der Ritter Kraft von Hatzfeld (Haystveld) der Junge bekundet: Er hat
von der Äbtissin von Essen den Hof zu Fronhausen (-husen) mit allem Zubehör
auf 8 Jahre nach der Stiftsgewohnheit erhalten, soll ihn wahren und schützen
und alljährlich zu Martini auf eigene Kosten die althergebrachte Pacht von
20 Mark eines zu Marburg (Marpurch) gängigen Pagaments nach Essen bringen.
Weitere Aufwendungen für den Hof dürfen er und seine Erben der Äbtissin und
ihrem Stift nicht berechnen. Nach 8 Jahren erlischt jegl-icher Anspruch.
Wenn er unterdessen stirbt, haben seine Erben keinen Anspruch. Er darf weder
den Hof noch ein eingehöriges Gut oder Recht veräußern oder verpfänden. - Es
siegelt der Aussteller. Gegheven in den iare uns heren na syner geburt do
men scref 1353 op sente Andreys dagh des heyligen apostels.