Gerard Berendonck, Kanoniker, und Johann ingen Oeuer, Richter zu Xanten, beide Erblaten im Bischofshof zu Xanten, bekunden, dass vor ihnen Cathryngen, Lambert und Cornelius ther Herenhaeff, Schwester und Brüder, bekannt haben, dass ihr Bruder Hermen ther Herenhaeff und seine Ehefrau Brigitta an Rutgher vanden Speet, Vikar zu Xanten, die Hälfte von Mayken halve hoeve und die Hälfte von Pexkonnickacker, Leibgewinn des Bischofshofs, laut der Prinzipalurkunde von 1540 November 10 [s. Regest unter Xanten, Viktorstift, Akten Nr. 11 w], woran die vorliegende Urkunde transfigiert ist, erblich verkauft haben. Da Hermen an diesen Leibgewinnsgütern auch für seine Geschwister behandet ist, haben diese den Verkauf gemäß der Prinzipalurkunde bestätigt, und sie bekennen, dass sie keinerlei Recht daran behalten. - Siegelankündigung der Laten. ... 1541 altera circumscisionis domini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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