Dietrich Blank, Mitglied des Rates, sowie Wendel Truckenmüller und Jakob Truncklin, alle Bürger zu Schwäbisch Hall und erbetene Tädingsleute, entscheiden nach ausführlichem Verhör der Parteien die Weiderechtsstreitigkeiten zwischen Hans Schmid und Hans Rössler, beide zu Obermünkheim, einer- und der dortigen Gemeinde andererseits wie folgt: Künftig ist jeder Einwohner von Obermünkheim berechtigt, seine Ochsen gegen Erstattung des gebräuchlichen Hirtenlohns auf die gemeine Viehweide zu treiben. Die Ochsenhalter, die ihr Vieh nicht auf die gemeine Weide "schlagen" wollen, sollen es ausschließlich auf eigenem Land weiden lassen. Künftig darf kein Einwohner sein Land, "so man nit ackert oder mayet", einzäunen, damit dem gemeinen Hirten zu den üblichen Zeiten der Zutrieb möglich ist. Die Streitigkeiten der Vergangenheit werden hiermit für beigelegt erklärt, keine Partei soll deswegen der anderen mehr etwas nachtragen oder Forderungen gegen dieselbe geltend machen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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