Dietrich von Roth (Rodt) und sein Vater Hans von Roth zu Bußmannshausen (Bußmaßhwsen) versprechen ihrem Vetter Veit von Wernau (Wernaw) zu Pfauhausen (Pfawhwsen), der sich bei der Verschreibung von 3.000 rheinischen Gulden Hauptgut und 150 rheinische Gulden Zinsen für Heimsteuer und Widerlegung und 300 rheinische Gulden Morgengabe für Margrethe von Roth, geb. vom Stain, Dietrichs Ehefrau, als Gewre verpflichtet hat, alle ihm daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung darf ihr Vetter sie zum Einlagern in Ulm, Ermingen (Armingen), Biberach (Bibrach) oder Ehingen auffordern, dem sie selbst zusammen mit einem reisigen Pferd oder ein reisiger Knecht mit einem leistbaren Pferd nachzukommen haben.