Die Brüder Jakob und Ludwig von Lichtenberg bekunden, dass sie ihre wechselseitigen Irrungen und Streitigkeiten dem Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz zum richterlichen Entscheid anheimgestellt haben. Beide wollen sich dafür am 23. Februar des Jahres (off den wissen sontag [= Sonntag Invocavit]) in der Kanzlei zu Heidelberg einfinden. Alle bisherigen Heischungen und Ladungen, insbesondere vor den Kaiser, sollen kraftlos sein und nicht gebraucht werden. Sie schwören bei dem Handgelübde, das sie an Eides statt dem Pfalzgrafen geleistet haben, diese Artikel einzuhalten, seinen Spruch anzunehmen und sich getreu daran zu zu halten. Beide kündigen ihre Siegel an und bitten Simon von Balzhofen, Ritter und Vogt zu Heidelberg, sowie Dieter von Sickingen um Mitbesiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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