Die herzoglich bayerische Regierung in Burghausen entscheidet über verschiedene bereits seit 1592 vor ihnen verhandelte und in sechs Artikeln niedergelegte Streitigkeiten zwischen den Untertanen der Propstei Vogtareuth, repräsentiert durch Andre Dännckhl von Haid, Christoph Harmader, Hans Peer, Wolf Khnogler, alle von Prutting, Leonhard und Kaspar Hechersteigen, Hans Paur von Salmering (Salmaning) und Wolf Linndl anstatt der ganntzen gemain im Reiteraigen, einerseits und dem Propstrichter von St. Emmeram in Vogtareuth, Hans Khelle, andererseits. S1: Herzog Wilhelm V. von Bayern. S2: Wilhelm Philipp von Bayern, Bischof von Regensburg