Kurfürst Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp, dass er Schultheißen, Gericht und der Gemeinde zu Friesenheim erblich den Hemshof (unsern hofe zu Hemßheim) mit Äckern, Wiesen, Wald, Weide und allem Zubehör mit Ausnahme der Fischwasser verliehen hat. Dafür soll Friesenheim dem Pfalzgrafen jährlich zu St. Martinstag 100 Malter Korn, 220 Malter Hafer und 10 Malter Spelz Wormser Maß zinsen und an seinen Zollschreiber zu Oggersheim reichen. Die Zinszahlung soll mit dem Martinstag 1472 beginnen. Wenn die von Friesenheim zur Zinszahlung des nächsten Jahres beim Hafer säumig sind, sollen sie dennoch die genannte Summe schuldig bleiben. Sie haben von der genannten Zinssumme jährlich je 20 Malter Korn, 10 Malter Hafer und 10 Malter Spelz an den Kaplan im pfalzgräflichen Schloss zu Mannheim auszurichten. Auf Bescheid des Pfalzgrafen sollen sie weiterhin, nach altem Herkommen, 20 Malter Korn an Hans von Sickingen und 15 Malter Korn nach Worms an eine Kirche (gein Worms an ein kirche) reichen. Die von Friesenheim sind zur Instandhaltung des Hemshofs und des Zubehörs verpflichtet. Bei Zinsversäumnis haften sie gegenüber dem Pfalzgrafen mit ihren Besitzungen in der dortigen Mark. Sie mögen die verliehenen Güter unter sich aufteilen, wobei sie verpflichtet sind, diese einzuzäunen und dem Zollschreiber zu Oggersheim zum Eintrag ins Register anzuzeigen. Ihre Erben mögen die aufgeteilten Güter nutzen und genießen, wobei eine Residenzpflicht der Beständer zu Friesenheim gilt. Die Weiden dürfen ausschließlich durch die Einwohner gebraucht und nicht verliehen werden. Bei Unwetter, Misswuchs, Rheinhochwasser oder ähnlichen Schäden ist der Oggersheimer Zollschreiber zu unterrichten, der die Sache an den Pfalzgrafen für einen etwaigen gnädigen Zinserlass weiterreichen soll. Die Belehnten haben insbesondere darauf zu achten, dass die Deiche am Rhein in redlichem Zustand gehalten werden. Bei Deichschäden soll der oben genannte Amtmann unterrichtet werden, der ihnen unter Zunahme pfalzgräflicher Untertanen Hilfe bei der Ausbesserung leisten soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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