Anspruch auf die Güter der 1563 verstorbenen Margaretha von Frentz in den Ämtern Jülich, Bergheim und Wilhelmstein sowie in der Herrlichkeit Hemmersbach und Sindorf (Kr. Bergheim). Der Appellant begründet seine Ansprüche mit dem Testament der Erblasserin. Die durch Befehle der fürstl. jül. Räte angeordnete Immission der Appellaten in die Güter sei unzulässig, da Margaretha im Erzstift Köln gelebt habe und gestorben sei und auch alle Beteiligten dort lebten. Die Sache gehöre daher vor den Erzbischof von Köln.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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