Gans, Dr. Eduard * 22.03.1798 in Berlin, 05.05.1839 in Berlin. Jurist und Rechtsphilosoph; seit 1826 außerordentlicher und seit 1828 ordentlicher Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Berlin. Bd. 1
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I. HA Rep. 76, Vf Lit. G Nr. 2 Bd. 1
I. HA Rep. 76 Kultusministerium
Kultusministerium >> 09 Universitäten und allgemeine Wissenschaft. Personalakten und Personalunterlagen >> 09.07 Buchstabe G
1819 - 1831
Enthält u.a.:
- Hinweis auf das Werk Über Römisches Obligationenrecht [insbesondere über die Lehre von den Innominatcontracten und dem jus poenitendi. Drei civilistische Abhandlungen]
- Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Berlin über den wissenschaftlichen Wert der Schrift und die Qualifikation Gans', 1820
- Beantragung des Staatskanzlers auf eine Anstellung als Privatdozent an der Universität Breslau für Gans, 1820
- Pro Memoria über seine Entwicklung in den letzten 2 Jahren
- Wiederholte Äußerungen des Staatskanzlers betreffend der Professur für Gans
- Verweigerung des Anstellung an einer Universität aufgrund seiner Religion
- Gutachten der Philosophischen Fakultät der Universität Berlin über das Werk Eduard Gans, Scholien zum Gaius, Berlin 1821
- Hinweis auf die Aufhebung des preußischen Judenediktes von 1812, 1822
- Bewilligung einer finanziellen Unterstützung für 2 Jahre zur Ausbildung in einem anderen Bereich, 1823
- Verlängerung der Unterstützung um ein Jahr, 1825 und 1826
- Reisebericht eines wissenschaftlichen Aufenthaltes in Frankreich und England im Jahr 1825
- Ernennung zum außerordentlichen Professor der Universität Berlin, 1826
- Hinweis auf ein Angebot der ordentlichen Professur an der Universität Gent (Niederlande), 1827
- Bewilligung einer Gehaltszulage
- Hörerverzeichnis der Vorlesung über Naturrecht 1827/28 an der Universität Berlin
- Ernennung zum ordentlichen Professor der Universität Berlin, 1828
- Entschluss von [Friedrich Carl] von Savigny zum Rückzug an der Fakultät nach der Ernennung Gans'zum ordentlichen Professor, 1829
- Stellungnahme der Juristischen Fakultät der Universität Berlin über den Fortgang von [Friedrich Carl] von Savigny und dem Verhältnis zu Gans, 1829.
- Hinweis auf das Werk Über Römisches Obligationenrecht [insbesondere über die Lehre von den Innominatcontracten und dem jus poenitendi. Drei civilistische Abhandlungen]
- Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Berlin über den wissenschaftlichen Wert der Schrift und die Qualifikation Gans', 1820
- Beantragung des Staatskanzlers auf eine Anstellung als Privatdozent an der Universität Breslau für Gans, 1820
- Pro Memoria über seine Entwicklung in den letzten 2 Jahren
- Wiederholte Äußerungen des Staatskanzlers betreffend der Professur für Gans
- Verweigerung des Anstellung an einer Universität aufgrund seiner Religion
- Gutachten der Philosophischen Fakultät der Universität Berlin über das Werk Eduard Gans, Scholien zum Gaius, Berlin 1821
- Hinweis auf die Aufhebung des preußischen Judenediktes von 1812, 1822
- Bewilligung einer finanziellen Unterstützung für 2 Jahre zur Ausbildung in einem anderen Bereich, 1823
- Verlängerung der Unterstützung um ein Jahr, 1825 und 1826
- Reisebericht eines wissenschaftlichen Aufenthaltes in Frankreich und England im Jahr 1825
- Ernennung zum außerordentlichen Professor der Universität Berlin, 1826
- Hinweis auf ein Angebot der ordentlichen Professur an der Universität Gent (Niederlande), 1827
- Bewilligung einer Gehaltszulage
- Hörerverzeichnis der Vorlesung über Naturrecht 1827/28 an der Universität Berlin
- Ernennung zum ordentlichen Professor der Universität Berlin, 1828
- Entschluss von [Friedrich Carl] von Savigny zum Rückzug an der Fakultät nach der Ernennung Gans'zum ordentlichen Professor, 1829
- Stellungnahme der Juristischen Fakultät der Universität Berlin über den Fortgang von [Friedrich Carl] von Savigny und dem Verhältnis zu Gans, 1829.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:39 MESZ
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