Martin Stengel, derzeit Schultheiß zu Baisingen (Bössingen), Kleinhans (Clinhans) Müller, Matthias Harr, Hans Harr, Berthold Stengel, Konrad Weißenbach (Wissenbach), alle Richter zu Baisingen, und Großhans Müller zu Baisingen, verkaufen mit Wissen und Zustimmung des edlen und festen Junkers Hans von Gültingen, zu Herrenberg wohnhaft, des Vormundes (gerhab) und Gewalthabers der von seinem verstorbenen Bruder Jakob von Gültlingen hinterlassenen Erben, für sich selbst und alle ihre Erben und Nachkommen einen Zins und eine Gülte von jährlich 10 Malter Roggen in Kaufmannsgüte und nach Wildberger Maß an die ehrwürdigen, andächtigen und geistlichen Frauen, die Priorin und den Konvent der Sammlung in der Stadt Wildberg, und alle ihre Nachkommen für 100 fl rh und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Die Grundlage der Gülte sind folgende Stücke und Güter: [1] Der eigene Acker von Martin Stengel, der 3 Jauchert groß ist und auf dem Rorfelder Feld. Genannter Anstößer: Hans Bertsch (Bertschen) von Bösingen. [2] 2 Jauchert Acker am Stollacker, aus denen nach der Zelge 5 Viertel gehen. [3] Ein Acker von Kleinhans Müller mit 3 Jauchert, der Widem Acker genannt, aus dem 3 1/2 ß h und 7 Viertel nach der Zelge gehen, die zehntfrei sind. Genannte Anstößer: Hans Harr und Martin Stengel. [4] Aus 6 Jauchert Acker von Martin Harr, im Bäßler gelegen und der Mutschler genannt, die eigen sind. Genannte Anstößer: Hans Bertsch und Hans Schultheiß zu Vollmaringen (Volmeringen). [5] 2 Jauchert Acker neben dem Bösinger Bühl, die eigen sind. Genannte Anstößer: der Schultheiß Martin Stengel und der Tailfinger von Ergenzingen (A(e)rgezingen). Schultheiß und Gericht von Effringen (Eyfringen) haben mit ihrem Urteil bestätigt, dass die geistlichen Frauen der Sammlung in der Stadt Wildberg damit ein ausreichendes Unterpfand erhalten haben. Die 10 Malter Roggengülte sind jedes Jahr ungeteilt und unzertrennt am 11. November (uff Sandt Martins tag), acht Tage davor oder danach im Sammlungshaus zu Widlberg abzuliefern. In jeder Brachzeit werden die Aussteller außerdem auf jeden Jauchert 20 Karren mit Mist führen. Die Aussteller erklären Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung im Einlager zu Nagold oder Wildberg und Schadloshaltung. Aufgrund besonderer Bewilligung der Sammlungsfrauen können die Aussteller die Roggengülte am 11. November, acht Tage davor oder danach für 100 fl mit den angefallenen Zinsen wieder auslösen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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