Hans Elsässer vom Rotenberg (Stuttgart - Rotenberg ?), wegen strafbarer Handlungen im Turm zu Vaihingen gef., vom dortigen Schultheiß Philipp Syblin vor dem Stadtgericht angeklagt und nach geltendem Recht dazu verurteilt, daß man ihn von einem Tor zum andern mit Ruten streichen, danach die Ohren abschneiden und aus dem Land über den Lech verweisen solle, schwört nach seiner Freilassung U. und gelobt eidlich, gemäß diesem Urteil über den Lech zu ziehen und zeitlebens nicht mehr herüberzukommen.