Tauschvertrag zwischen dem Staatsfiskus, Staatsforstrevier Elster, und dem Instrumentenmacher Erwin Otto Wunderlich in Sohl, der Fiskus überlässt Wunderlich eine 0.188 Hektar große Fläche von dem auf Blatt 359 des Grundbuchs für Elster, Amtsanteil, eingetragenen Staatsforstrevier Teil I, Reuther Wald, dagegen überlässt Wunderlich dem Fiskus das ihm gehörende 0,255 Hektar große, auf Blatt 22 des Grundbuchs für Raun eingetragene Flurstück Nr. 252 des Flurbuchs für Raun.

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Sächsisches Staatsarchiv
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