Verkauf von Besitz in Mardorf durch Gele Mulner an den Homberger Bürger Eberhard Schröder
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Urk. 18, 501
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1452 Nov. 8, urspr. Generalrep. Mardorf S.204 Nr.3
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1450-1469
1452 November 8
Ausf. Perg. - DreieckSg. der Stadt Homberg anh., Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.285 Nr.13
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1452, octava Omnium sanctorum
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gele, Witwe des Homberger Bürgers Dippel (Dypel) Mulner, ihre Töchter Konne und Barbir sowie Ditmar, Kind ihres verstorbenen Sohnes Johann, bekunden für sich und ihre Erben, daß sie einträchtig und mit gutem Willen dem Homberger Bürger Eberhard Schröder und den Kindern seines verstorbenen Schwiegersohnes Matthias Becker (Mathies Begkers) samt ihren Erben für bezahlte 232 Rhein. fl. folgenden Besitz verkauft haben: 1. ihr halbes Gut zu Mardorf mit Zubehör (a), das gegenwärtig Wigand Vaupel (Foupiln) von ihretwegen innehat, ausgenommen den Garten an dem Erleborner Weg in der Spitze, genannt Hundersgarten (Hundersz garte); 2. verschiedene Geld-, Hühner- und Gänsezinsen (pennig huner vnd gense gulde): 6 d. gibt Henne Orth (Henchin Orten) zum Berge von einem Acker, den ehemals die Salmanner besaßen; 2 1/2 s., 1 Huhn und 1 Gans gibt Heinrich Rückersfeld (Rugkersfelde) zu Michaelis; 5 s. und 1 Huhn auch zu Michaelis gibt Wigand Vaupel; Heinz Simon zu Mühlhausen (Mylenhuß) gibt 6 d.; Henne (Henchen) Kraushaupt (Cruszhoubt) gibt 9 d. von einem Acker am Massenberg, genannt der Hosel; Hesserode gibt 14 d. von einem Acker im Mardorfer Feld; Wasmud Schmecke (Smecken) gibt 18 d. von einem Acker; Aldehenne gibt 1 Huhn und 1 Gans zu Michaelis; dazu die Gülte welche die Salmanner von verschiedenen Äckern geben. Die Verkäufer entlasten Eberhard und seine Verwandten (sagen sy der qwiid, ledig vnd losz), setzen sie und ihre Erben zu erblichem und ewigem Besitz des halben Gutes und der Zinsen ein, verzichten mit Hand und Mund und geloben Währschaft zu leisten. [Folgt nach der Datierung von gleicher Hand Nachtrag in Latein]: Hermann Behr (Bere) gibt (dabit) 18 d. und 1 s. vom Acker Hermann Bischofs.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Eyn halbe gud czu Martorff verkouff Eberhardo Schroder burger czu Homberk vnd hot vnß disze brieff idem Erbirt Schroder gelibert cum instrumento in recepcione [?] filii filie eius Claus Beckers ad habitum anno 1461. Sex [...] litteras. (Inventar 1527) Lxxxiii
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Homberg auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.227 f. Anm.1 d
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gele, Witwe des Homberger Bürgers Dippel (Dypel) Mulner, ihre Töchter Konne und Barbir sowie Ditmar, Kind ihres verstorbenen Sohnes Johann, bekunden für sich und ihre Erben, daß sie einträchtig und mit gutem Willen dem Homberger Bürger Eberhard Schröder und den Kindern seines verstorbenen Schwiegersohnes Matthias Becker (Mathies Begkers) samt ihren Erben für bezahlte 232 Rhein. fl. folgenden Besitz verkauft haben: 1. ihr halbes Gut zu Mardorf mit Zubehör (a), das gegenwärtig Wigand Vaupel (Foupiln) von ihretwegen innehat, ausgenommen den Garten an dem Erleborner Weg in der Spitze, genannt Hundersgarten (Hundersz garte); 2. verschiedene Geld-, Hühner- und Gänsezinsen (pennig huner vnd gense gulde): 6 d. gibt Henne Orth (Henchin Orten) zum Berge von einem Acker, den ehemals die Salmanner besaßen; 2 1/2 s., 1 Huhn und 1 Gans gibt Heinrich Rückersfeld (Rugkersfelde) zu Michaelis; 5 s. und 1 Huhn auch zu Michaelis gibt Wigand Vaupel; Heinz Simon zu Mühlhausen (Mylenhuß) gibt 6 d.; Henne (Henchen) Kraushaupt (Cruszhoubt) gibt 9 d. von einem Acker am Massenberg, genannt der Hosel; Hesserode gibt 14 d. von einem Acker im Mardorfer Feld; Wasmud Schmecke (Smecken) gibt 18 d. von einem Acker; Aldehenne gibt 1 Huhn und 1 Gans zu Michaelis; dazu die Gülte welche die Salmanner von verschiedenen Äckern geben. Die Verkäufer entlasten Eberhard und seine Verwandten (sagen sy der qwiid, ledig vnd losz), setzen sie und ihre Erben zu erblichem und ewigem Besitz des halben Gutes und der Zinsen ein, verzichten mit Hand und Mund und geloben Währschaft zu leisten. [Folgt nach der Datierung von gleicher Hand Nachtrag in Latein]: Hermann Behr (Bere) gibt (dabit) 18 d. und 1 s. vom Acker Hermann Bischofs.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Eyn halbe gud czu Martorff verkouff Eberhardo Schroder burger czu Homberk vnd hot vnß disze brieff idem Erbirt Schroder gelibert cum instrumento in recepcione [?] filii filie eius Claus Beckers ad habitum anno 1461. Sex [...] litteras. (Inventar 1527) Lxxxiii
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Homberg auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.227 f. Anm.1 d
(a) in holcze, in felde, in dorffe vnd in dorffmarke, isz sy an husunge, hobereide, ackir, wysen, garten ...
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ