Franz von Lenbach an Felix und Helene Hecht
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13/1998_00006
ID_1268640 NL Hecht, Charlotte
NL Hecht, Charlotte >> 2. Unterlagen Felix und Helene Hecht
1899-1903
Quittung über 9.500 Mark für den Kauf eines Lenbach -Selbstportraits und eines Moltke-Portraits, 14.4.1904. Mitteilungen über den Fortgang der Bildaufträge von Felix und Helene Hecht, Grüße an Familie Hirsch in Mannheim, Besuch von Helene Hecht in München, Einladung zum Künstlerfest, Dank für Geschenksendungen (Champagner, Rosen, Spargel, Gänseleber), Reproduktion der Gemälde durch Gebrüder Hanfstaengl, Besuch von Felix Hecht in München, Übersendung einer "kleinen Gallerie" nach Mannheim, Erwähnung der Portraits eines "Pariser Rothschilds", Reisen der Hechts, Konzerte von Joseph[] Joachim in München, Reisen Lenbachs. Digitalisiert.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
02.04.2025, 10:54 MESZ