Der Dekan der Speyerer Kirche, der Kanoniker Engelhard von Heinberg und der Präbendar Albert von Östringen, Kollektoren der Kontribution der Kammer des heiligen Stuhls und des Bischofs Emicho von Speyer, sowie Kollektoren des Kapitels der Speyerer Kirche an den Dekan in Oberstenfeld: Nachdem sie das Urteil der Exkommunikation und des Interdikt gegen Äbtissin und Konvent des Klosters in Oberstenfeld verhängt haben wegen Verweigerung der genannten Kontribution und der Kollekte, wird dieser bis zum Tag nach der Oktave des hl. Michael [Okt. 7] aufgehoben, mit der Maßgabe, daß sie, wenn sie Kontribution und Kollekte in der Zwischenzeit nicht bezahlen, von selbst diesem Urteil verfallen sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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