Die Fürsten August, Ludwig, Johann Casimir, Christian II., Friedrich und Johann VI. von Anhalt verpflichten sich gegenüber dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, ihn nach Belehnung mit dem Haus Lindow und Empfang der Joachim von Rödern abgekauften Güter als Oberlehnsherrn anzuerkennen. durchgedrückte Papiersiegel der Aussteller

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