Belehnung des Kuntz Gerlach mit einem Hof zu Schwerzelfurt durch Kloster Heydau
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Urk. 28, 447
Urk. 28, A II 1469 Februar 15
Urk. 28 Kloster Heydau - [ehemals: A II]
Kloster Heydau - [ehemals: A II] >> 1460-1469
1469 Februar 15
Abschrift zu Nr. 446
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1469 feria quarta in Capite Jeiunii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henne ufme Hobe, Vormund des Klosters Heydau, Äbtissin Adelheid, Priorin Elisabeth und der ganze Konvent daselbst bekunden, dass sie Kuntz Gerlach mit ihrem Hof zu Schwerzelfurt, mit allen Zugehörunge, belehnt haben. Als jährlicher Zins sind 20 Viertel Frucht, halb Korn, halb Hafer, zu entrichten. Kuntz Gerlach hatte zuvor den Hof, mit Zustimmung des Klosters, von N.N. Schümelöffel für 20 Gulden abgelöst.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henne ufme Hobe, Vormund des Klosters Heydau, Äbtissin Adelheid, Priorin Elisabeth und der ganze Konvent daselbst bekunden, dass sie Kuntz Gerlach mit ihrem Hof zu Schwerzelfurt, mit allen Zugehörunge, belehnt haben. Als jährlicher Zins sind 20 Viertel Frucht, halb Korn, halb Hafer, zu entrichten. Kuntz Gerlach hatte zuvor den Hof, mit Zustimmung des Klosters, von N.N. Schümelöffel für 20 Gulden abgelöst.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ