Stiftung "Prediger-Witwen- und Waisenkasse des Hamburgischen Ministeriums" (Hamburg) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Objekt beim Datenpartner
12.13 Stiftung "Prediger-Witwen- und Waisenkasse des Hamburgischen Ministeriums" (Hamburg) Stiftung "Prediger-Witwen- und Waisenkasse des Hamburgischen Ministeriums" (Hamburg) Stiftung "Prediger-Witwen- und Waisenkasse des Hamburgischen Ministeriums" (Hamburg)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 12 Ev.-Luth. Kirche im Hamburgischen Staate >> 12.1 Landeskirchliche Verwaltung
Bestandsbeschreibung: Die Prediger-Witwen- und Waisenkasse des Hamburgischen Ministeriums, eine Stiftung bürgerlichen Rechts, wurde durch den Senior und die Pastoren und Prediger des Geistlichen Ministeriums am 25. Juli 1755 gegründet. Sie diente der Versorgung der Predigerwitwen und minderjährigen Waisen. Der Wirkungsbereich der Stiftung erstreckte sich lediglich auf die Hauptpastoren und die Pastoren zu St.Petri, St.Nikolai, St.Katharinen, St.Jacobi, St.Michaelis, St.Georg, St.Pauli und St.Gertrud.
Ab 1928/29 übernahm die Kirchenhauptkasse die Zahlung der Witwen- und Waisengelder für die Hinterbliebenen der hamburgischen Geistlichen; daher wurden die Bestimmungen der Satzung über die Verwendung der Mittel weitgehend außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde der Zweck der Stiftung darauf abgestellt, den im Amt oder im Ruhestand befindlichen Pastoren, den Hilfspredigern und Kandidaten der Evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate und ihren Hinterbliebenen in besonderen Notfällen Unterstützungen zu gewähren und zwar über die "Unterstützungskasse für Pastorenfamilien", der die Erträge aus den beiden Witwenkassen (s.u.) zuflossen. Ab 1955 trat an die Stelle der "Unterstützungskasse für Pastorenfamilien" die neu gegründete "Hilfskasse des Geistlichen Ministeriums zu Hamburg". Eine ursprünglich geplante Auflösung der Prediger Witwen- und Waisenkasse im Jahre 1955 kam nicht zustande.
Ab 1963 wurden die Stiftungen "Prediger-Witwen- und Waisenkasse des Hamburgischen Ministeriums" und "Witwen- und Waisenkasse der Hamburgischen Landprediger" durch personengleiche Vorstände verwaltet unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit. Alle finanziellen Vorgänge wurden über die Hilfskasse des Geistlichen Ministeriums abgewickelt. Daher sind bei der Suche nach Archivalien auch diese beiden Bestände zu beachten.
Ab 1928/29 übernahm die Kirchenhauptkasse die Zahlung der Witwen- und Waisengelder für die Hinterbliebenen der hamburgischen Geistlichen; daher wurden die Bestimmungen der Satzung über die Verwendung der Mittel weitgehend außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde der Zweck der Stiftung darauf abgestellt, den im Amt oder im Ruhestand befindlichen Pastoren, den Hilfspredigern und Kandidaten der Evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate und ihren Hinterbliebenen in besonderen Notfällen Unterstützungen zu gewähren und zwar über die "Unterstützungskasse für Pastorenfamilien", der die Erträge aus den beiden Witwenkassen (s.u.) zuflossen. Ab 1955 trat an die Stelle der "Unterstützungskasse für Pastorenfamilien" die neu gegründete "Hilfskasse des Geistlichen Ministeriums zu Hamburg". Eine ursprünglich geplante Auflösung der Prediger Witwen- und Waisenkasse im Jahre 1955 kam nicht zustande.
Ab 1963 wurden die Stiftungen "Prediger-Witwen- und Waisenkasse des Hamburgischen Ministeriums" und "Witwen- und Waisenkasse der Hamburgischen Landprediger" durch personengleiche Vorstände verwaltet unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit. Alle finanziellen Vorgänge wurden über die Hilfskasse des Geistlichen Ministeriums abgewickelt. Daher sind bei der Suche nach Archivalien auch diese beiden Bestände zu beachten.
Archivbestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:16 MESZ
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