Die Burggrafen Meinher (Meynher) und Bertold von Meißen lassen auf Bitte des Kunz von Schlieben (Sliwen), der sein von jenen zu Lehen gehendes Dorf Prausitz (Gros Prus), gelegen bei Dörschnitz (Dirsenicz) und Pahrenz (Parnicz) im Gericht zu Meißen der Kirche von Wurzen tauschweise gegen Thallwitz (Tolwicz) u. a. abgetreten hat, alle ihre Lehnrechte an Prausitz vor den Markgrafen Balthasar, Wilhelm und Friedrich zugunsten des genannten Kapitels auf.

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Sächsisches Staatsarchiv
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