Notiz über eine Entscheidung in Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einer- und Markgraf Christoph von Baden andererseits bezüglich des Werths zwischen Münchhausen und den Rieddörfern (den dorffern genant ime Riet) sowie bezüglich des Dorfes Steinmauern. Beide Fürsten waren der Meinung, dass dies nach Recht des Rheins (Rinsrecht) ihnen amtsweise zu versprechen zustünde, und haben die Sache dem nachgenannten Schiedsgremium übertragen, das die Sache am 4.8.1484 (mentag nach vincula sancti Petri) angehört und angesehen hat. Dieses entscheidet, dass der alte Werth, der dem Dorf Münchhausen zugestanden war und jetzt durch den Rhein verweist ist, vom "alten kopff biß uff die nidderst kelle oder rinde" weiterhin dem genannten Dorf zustehen soll. Was sich unterhalb befindet oder befinden wird, egal ob Wald oder Weide, soll den Rieddörfern zustehen. Die Fronaue (fronawe) und das flüchtig daran Gewachsene sollen die von Mörsch haben. Als Schiedsgremium und Aussteller werden genannt: Paulus Hebenstreit von Udenheim, Jost von Knaudenheim (Knudenheim), Hans Dorse von Illingen (Ullich) für den Bischof Ludwig von Speyer, Raban (Rafan) Herwig, Adam Zan, Hans Stoltz und Konrad Beckerhensel für Bürgermeister und Rat zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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