Notiz über eine Entscheidung in Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einer- und Markgraf Christoph von Baden andererseits bezüglich des Werths zwischen Münchhausen und den Rieddörfern (den dorffern genant ime Riet) sowie bezüglich des Dorfes Steinmauern. Beide Fürsten waren der Meinung, dass dies nach Recht des Rheins (Rinsrecht) ihnen amtsweise zu versprechen zustünde, und haben die Sache dem nachgenannten Schiedsgremium übertragen, das die Sache am 4.8.1484 (mentag nach vincula sancti Petri) angehört und angesehen hat. Dieses entscheidet, dass der alte Werth, der dem Dorf Münchhausen zugestanden war und jetzt durch den Rhein verweist ist, vom "alten kopff biß uff die nidderst kelle oder rinde" weiterhin dem genannten Dorf zustehen soll. Was sich unterhalb befindet oder befinden wird, egal ob Wald oder Weide, soll den Rieddörfern zustehen. Die Fronaue (fronawe) und das flüchtig daran Gewachsene sollen die von Mörsch haben. Als Schiedsgremium und Aussteller werden genannt: Paulus Hebenstreit von Udenheim, Jost von Knaudenheim (Knudenheim), Hans Dorse von Illingen (Ullich) für den Bischof Ludwig von Speyer, Raban (Rafan) Herwig, Adam Zan, Hans Stoltz und Konrad Beckerhensel für Bürgermeister und Rat zu Speyer.
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Notiz über eine Entscheidung in Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einer- und Markgraf Christoph von Baden andererseits bezüglich des Werths zwischen Münchhausen und den Rieddörfern (den dorffern genant ime Riet) sowie bezüglich des Dorfes Steinmauern. Beide Fürsten waren der Meinung, dass dies nach Recht des Rheins (Rinsrecht) ihnen amtsweise zu versprechen zustünde, und haben die Sache dem nachgenannten Schiedsgremium übertragen, das die Sache am 4.8.1484 (mentag nach vincula sancti Petri) angehört und angesehen hat. Dieses entscheidet, dass der alte Werth, der dem Dorf Münchhausen zugestanden war und jetzt durch den Rhein verweist ist, vom "alten kopff biß uff die nidderst kelle oder rinde" weiterhin dem genannten Dorf zustehen soll. Was sich unterhalb befindet oder befinden wird, egal ob Wald oder Weide, soll den Rieddörfern zustehen. Die Fronaue (fronawe) und das flüchtig daran Gewachsene sollen die von Mörsch haben. Als Schiedsgremium und Aussteller werden genannt: Paulus Hebenstreit von Udenheim, Jost von Knaudenheim (Knudenheim), Hans Dorse von Illingen (Ullich) für den Bischof Ludwig von Speyer, Raban (Rafan) Herwig, Adam Zan, Hans Stoltz und Konrad Beckerhensel für Bürgermeister und Rat zu Speyer.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 310
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1484 November 29 (uff sant Andres abent apostoli)
fol. 404v-405v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Von dem Zettel wurden zwei Exemplare als Chirograph ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Mit falscher Datumsauflösung (1484 30. Nov.) und weiteren modernen Randnotizen. Kopfregest: "Entscheid des rymans zuschen den marggrevischen von Baden und den im Uffriet etlich wird und grieß im rin antreffen".
Beckerhensel, Konrad; erw. 1484
Dorse, Hans, von Illingen; erw. 1484
Hebenstreit, Paulus; von Udenheim, erw. 1484
Herwig, Raban; erw. 1484
Knaudenheim, Jost von; erw. 1484
Stoltz, Hans; erw. 1484
Zan, Adam; erw. 1484
Mörsch : Rheinstetten KA
Münchhausen = Munchhausen, Dep. Bas-Rhin [F]
Rhein (Europa, Fluss)
Ried (Region), Gebiet bei Rastatt RA
Speyer SP
Steinmauern RA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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04.04.2025, 08:07 MESZ
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