Philipp von Gemmingen verzichtet auf alle weiteren Ansprüche an die Habe seines Vetters Wendel von Gemmingen (+), der als Kammermeister auf dem Schloss zu Heidelberg verstorben war, nachdem Kurfürst Philipp von der Pfalz dem Aussteller durch dessen Vetter und neuen Kammermeister Orendel von Gemmingen die Summe von 304 Gulden als Erbteil ausbezahlt hat. Philipp von Gemmingen kündigt sein Siegel an und bittet Jeremias (Ymeus) vom Oberstein, Vogt zu Heidelberg, um zusätzliche Besiegelung.