Hohenlohe gegen Crailsheim betreffend die Zehnten von einem bei dem Weilershof, jedoch in Triensbacher Markung, liegenden Ackers, welchen Hans von Crailsheim, Hans Probst zu Triensbach für 40 aberkauft, nachmals selbigen eingezäunt und vereint, dadurch solchen Acker zehntfrei zu machen, auch etliche Jahr den Zehnten zu geben geweigert, darwider seitens Hohenlohe protestiert und die Restitution des Zehnten begehrt worden.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner