Hermann Ziegelmüller von der Ziegelmühle, Bürger zu Ravensburg, bekennt, daß Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ihm und seinen Söhnen Konrad und Heinz auf Lebenszeit ein Gut in Bitzenhofen verliehen hat, das vormals Klaus Suter vom Kloster zu Lehen hatte. Die Aussteller müssen das Gut persönlich bewirtschaften, in gutem Zustand erhalten und nötige Baumaßnahmen ("bezimmern") auf eigene Kosten durchführen. An Zinsen und Abgaben müssen sie jährlich in den Hof des Klosters zu Hagnau entrichten, was bisher entrichtet wurde und aus dem Rodel des Klosters ersichtlich ist. Außerdem werden sie die Vogtrechte und Abgaben an Dritte leisten. Wegen des zum Gut gehörenden Walds wird besonders bestimmt, daß dieser nicht gefällt und auch nicht zum Nutzen ihres Sägewerks ("segen") bzw. des Guts und der Mühle verwendet werden darf, die sie vom Kloster Salem zu Lehen haben. Dagegen darf der Abt Holz aus dem Wald entnehmen, wenn er in der Gegend von Markdorf bauen will.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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