Revers des Philipp von Stockheim auf folgende gleichzeitige Urkunde. S. des Ausstellers. Anna, Äbtissin, Gertrud, Priorin, und der Konvent von Altmünster verleiht auf Bitten des Erzbischofs Adolf dem festen Philipp von Stockheim wegen seiner Dienste die Vogtei zu Heidesheim ("Heißeßheym") für den Fall, dass der gegenwärtige Inhaber, der feste Dietrich Hudt von Sonnenberg, ohne [männliche] Leibeserben sterben sollte, sobald seine Ehefrau Nese von Engelstadt, der die Vogtei verschrieben ist, verstorben sein wird. S. Abtei und Konvent. "Der geben ist am mitwochen nach sant Lucas tag des heiligen ewangelisten a.d. millesimo quadringentesimo sexagesimo octavo".