Wolfgang Guetenstainer, Verweser in Krain des Grafen Stephan von Frangepan, Grafen zu Veglia (Dalmatien) u. Modruch (in Kroatien), stellt Sigmund Bidgrednikch, Schrannenschreiber in Krain und Beauftragten des Bischofs Johann IV. von Freising, einen Gerichtsbrief darüber aus, dass er heute vor Gericht den 3. Tag "berufen" liess, wonach alle, die vom Freisinger Bischof Lehen hätten, am Sonntag nach dem "Auffartag" (Christi Himmelfahrt) nach [Bischof]Lack u. "an die Windischmarich" zur Lehenverleihung durch den Bischof oder dessen Vertreter zu kommen haben, u. dass der genannte Sigmund Bidgrednikch in 14 Tagen den 4. und "endhaften tag" berufen lassen soll; S: Wolfgang Gutenstainer

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv