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Kurfürst Philipp von der Pfalz belehnt Philipp Kämmerer von Dalberg mit einem Mannlehen, ausgenommen die kurpfälzischen Männer und Rechte, dass in...
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B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1461-1480
1477 August 14, Heidelberg
Ausfertigung (deutsch), Pergament (17,9 x 28,2 cm), rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel (stark beschädigt), an Pergamentstreifen anhängend, stark beschädigt erhalten (⅓ weggebrochen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heidelberg vff dornstag vnser frauwen abent Assumpcionis anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo septimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz belehnt Philipp Kämmerer von Dalberg mit einem Mannlehen, ausgenommen die kurpfälzischen Männer und Rechte, dass in früherer Zeit durch einen Vertrag zwischen dem verstorbenen Kurfürst Friedrich I. dem Siegreichen von der Pfalz und denen von Westerburg in kurpfälzischen Besitz gekommen war. Das Mannlehen umfasst den Forstzehnt bei Kropsburg (Kropfburg) gelegen, den Philipp gemeinsam mit seinen Vettern Friedrich Kämmerer von Dalberg und dessen Bruder besitzt, ein Drittel vom großen und kleinen Frucht- und Weinzehnten zu Heßloch (Hesseloch) und dem Hubhof mit allem Zubehör.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Pfaltzischer lehenbrieff so etwan von leiningen rührent, besagent den zehendten vff dem forst bey krobsperg, vnd ein theill ahn dem zehendten zu heßloch sambt den hubhoff, vndt etlichen äckhern als mannlehen vnd von herr pfaltzgraff philipsen churfürst philipsen kemmerern von dallberg geliehen (2) in anno 1477 (3) Repositura A schublad 12 fascic: A Nro. 3. (4) ist vor den meister beym lehenfost produciert worden (5) No. 5
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Heidelberg (Baden-Württemberg) (2) Heßloch (Hesseloch) (Lkr. Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz) (3) Kropsburg (Kropfburg) (Lkr. Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) † Friedrich I. der Siegreiche, Kurfürst von der Pfalz, Herzog in Bayern, Erztruchsess (3) Dalberg, Philipp Kämmerer von (Vetter von Friedrich Kämmerer von Dalberg) (4) Dalberg, Friedrich Kämmerer von, Ritter (Vetter von Philipp Kämmerer von Dalberg)
Bezug zu: HStAD, B 15 Nr. 409 und B 15 Nr. 506
Mannlehen
(1) 1477 Aug. 14. Heidelberg. Philipp, Pfalzgraf u. Kurfürst, belehnt gemeß Vertrag Pfaltzgraf Friedrichs mit den von Westerburg wegen der Grafschaft Leiningen, den Philipp Kemmerer von Dalberg mit dem zehnten auf dem Forst bei Kropsberg, den Friedr. Kemmerer u. s. bruder mit Philipp gemeinsam innheten, einem drittel am großen u. kleinen Zehnten zu hesßloch u. den hubhof daselbst. Siegler: Aussteller. Orig. Perg. S. beschädigt (2) v. Dalberg (3) Urkunden No 392.
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.