Graf Johann von Sulz, Hofrichter zu Rottweil, beurkundet in den Streit zwischen Schenk Jörg zu Limpurg vertreten durch Hans vom Holtz, und seinem Schwiegereltern, Graf Sigmund von Hohenberg und Ursula, geb. von Räzüns, und Jos Niklaus von Zollern auf die Protestation des ersteren hier unter Einrückung des Heiratsbriefs vom 8. Januar 1466 und eines kaiserlichen Gebotsbriefs, gegeben zu Graz am 16. August (am Pfintztag nach assumptionis Marie) 1470, - worin der Kaiser den Hofgericht gebietet, keine Übergabe von Gütern durch Beklagten vor diesem Gericht vornehmen zu lassen, ohne dass dem Schenken und seiner Hausfrau Margareta dazu rechtlich verkündet werde und verfügt, dass das bisher Geschehene kraftlos sei - dass das Hofgericht diesen Gebotbrief den Beklagten zu verkünden beschlossen habe und derselbe dem Grafen Sigmund von Hohenberg und seiner Frau zu Ebingen und dem Grafen zu Zollern auf dem Schloss Zollern übergeben worden sei.